Ihr Partner des Vertrauens
Seit 1979 in Luckenwalde
Was ist zu tun im Trauerfall?
Die Tage nach einem Sterbefall sind für die Angehörigen nicht nur eine Zeit der Trauer. Auch wenn es sehr schwerfällt, es muss einiges geklärt und organisiert werden. Unterlagen müssen zusammengestellt und vorgelegt, Bestattung und Trauerfeier geplant werden. Auf Wunsch nehmen wir Ihnen von dieser formalen Arbeit so viel wie möglich ab – damit genügend Zeit für die individuelle Trauerarbeit bleibt.
Wir informieren Sie ausführlich und unterstützen Sie in dieser schwierigen Zeit. Bitte zögern Sie nicht, uns bei Fragen anzusprechen.
Die Erbfolge ist in Deutschland so geregelt, dass in erster Linie die Kinder erben. Wurde die Ehe in Form einer Zugewinngemeinschaft geführt (Normalfall), erhält der überlebende Ehepartner aber die Hälfte des Vermögens.
Bei Gütertrennung muss er es mit den Miterben teilen. Kinder und Ehepartner erben immer, denn sie haben einen Pflichtteilanspruch in halber Höhe ihrer gesetzlichen Ansprüche. Auch der testamentarische Alleinerbe muss diesen Pflichten nachkommen – und zwar in bar.
Übersicht Erbordnung: